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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §52;Rechtssatz
Einem Sachverständigen kommt keinesfalls die Lösung von Rechtfragen zu. Er darf auch nicht in den Bereich der Beweiswürdigung eindringen. Dies gilt auch für Privatgutachter.
Schlagworte
Sachverständiger AufgabenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993150094.X02Im RIS seit
11.07.2001