RS Vwgh 1993/12/20 93/02/0293

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Veröffentlicht am 20.12.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §58 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/12/21 92/03/0135 1

Stammrechtssatz

Im Zweifel ist der Bescheidcharakter einer behördlichen Erledigung, die nicht als Bescheid bezeichnet ist, zu verneinen.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidcharakter Bescheidbegriff Einhaltung der Formvorschriften

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993020293.X01

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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