RS Vwgh 1993/12/20 93/02/0188

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Veröffentlicht am 20.12.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §58 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/03/12 90/19/0131 1

Stammrechtssatz

Da nur der Spruch, nicht aber auch die Begründung eines Bescheides in Rechtskraft erwächst, kann ein Ausspruch in der Begründung die Rechte der Partei nicht verletzen und deshalb auch kein Recht zur Beschwerde an den VwGH begründen (Hinweis E 1.3.1950, 2477/49 VwSlG 1281/A).

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993020188.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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