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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/09/21 91/04/0159 3Stammrechtssatz
Kann im Hinblick auf die Bestimmung des § 77 Abs 1 GewO 1973 eine "Trennbarkeit" von Genehmigung und den in diesem Zusammenhang erteilten Auflagen der Gesetzeslage entsprechend nicht angenommen werden, kann es nicht als rechtswidrig erkannt werden, wenn die belBeh in Anwendung des § 66 Abs 2 AVG den
gesamten Bescheid aufgehoben hat.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991040128.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
25.06.2014