Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §76 Abs1;Rechtssatz
Dem Gesetz (§ 64 Abs 3 VStG) ist eine Bestimmung, wonach die Auferlegung von Zeugengebühren als Barauslagen eine vorherige Bestimmung dieser Zeugengebühren durch die Behörde voraussetzt, nicht zu entnehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993040174.X06Im RIS seit
11.12.2001Zuletzt aktualisiert am
05.03.2013