RS Vwgh 1993/12/21 93/04/0174

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Veröffentlicht am 21.12.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §76 Abs1;
AVG §76 Abs5;
VStG §64 Abs3;

Rechtssatz

Dem Gesetz (§ 64 Abs 3 VStG) ist eine Bestimmung, wonach die Auferlegung von Zeugengebühren als Barauslagen eine vorherige Bestimmung dieser Zeugengebühren durch die Behörde voraussetzt, nicht zu entnehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993040174.X06

Im RIS seit

11.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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