RS Vwgh 1993/12/21 AW 93/04/0053

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Veröffentlicht am 21.12.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §13 Abs3;
GewO 1973 §87 Abs1 Z1;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Entziehung der Gewerbeberechtigung - Unter Bedachtnahme auf die Angaben der Bf in ihrem zum Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe vorgelegten Vermögensbekenntnis kann die Gefahr nicht ausgeschlossen werden, daß für den Fall einer weiteren Ausübung des in Rede stehenden Gewerbes durch die Bf finanzielle Verbindlichkeiten nicht rechtzeitig erfüllt werden könnten. Der Verwaltungsgerichtshof hat daher vom Zutreffen des gemäß § 30 Abs 2 VwGG rechtserheblichen Tatbestandes zwingender öffentlicher Interessen auszugehen, die der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegenstehen.

Schlagworte

Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:AW1993040053.A01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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