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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GewO 1973 §13 Abs3;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Entziehung der Gewerbeberechtigung - Unter Bedachtnahme auf die Angaben der Bf in ihrem zum Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe vorgelegten Vermögensbekenntnis kann die Gefahr nicht ausgeschlossen werden, daß für den Fall einer weiteren Ausübung des in Rede stehenden Gewerbes durch die Bf finanzielle Verbindlichkeiten nicht rechtzeitig erfüllt werden könnten. Der Verwaltungsgerichtshof hat daher vom Zutreffen des gemäß § 30 Abs 2 VwGG rechtserheblichen Tatbestandes zwingender öffentlicher Interessen auszugehen, die der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegenstehen.
Schlagworte
Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:AW1993040053.A01Im RIS seit
20.11.2000