RS Vwgh 1993/12/21 93/04/0174

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Veröffentlicht am 21.12.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §31 Abs1;
VStG §32 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/02/20 90/02/0191 5

Stammrechtssatz

Bei der Frage, ob eine taugliche Verfolgungshandlung gemäß § 32 Abs 2 VStG 1950 innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist gesetzt wurde, kommt es nicht auf die richtige rechtliche Qualifikation der zur Last gelegten strafbaren Handlung an, sondern darauf, daß sich der gegen den Bf gerichtete Tatvorwurf auf alle wesentlichen Sachverhaltselemente bezogen hat und diese eine richtige Subsumtion zuließen (Hinweis E 22.5.1985, 85/03/0081).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993040174.X01

Im RIS seit

11.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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