RS VwGH Erkenntnis 1993/12/21 93/11/0016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.1993
beobachten
merken
Rechtssatz

Wird die Gegenschrift zu einem Zeitpunkt, zu dem über die Beschwerdesache durch den VwGH noch nicht entschieden ist, erstattet, so ist auf diesen Schriftsatz Bedacht zu nehmen. Dem Antragsteller kann daher schon deshalb kein Rechtsnachteil iSd § 46 Abs 1 VwGG erwachsen, sodaß die Voraussetzungen für die Einbringung des Wiedereinsetzungsantrages iSd § 46 VwGG nicht erfüllt sind.

Im RIS seit
20.11.2000
Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten