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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §410 Abs1 Z7;Rechtssatz
Zur Frage der Anwendung einer bestimmten Rechtsvorschrift ist ein Feststellungsbescheid ganz allgemein unzulässig, insbesondere auch dann, wenn die Erlassung eines Leistungsbescheides möglich wäre (hier: Zur Frage der Anwendung einer bestimmten Rechtsvorschrift sieht § 410 Abs 1 Einleitungssatz und § 410 Abs 1 Z 7 ASVG keinen Feststellungsbescheid vor).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993080120.X01Im RIS seit
11.07.2001