RS Vwgh 1993/12/21 93/14/0213

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Veröffentlicht am 21.12.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §34 Abs8;

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage des Einzugsbereiches iSd § 34 Abs 8 EStG 1988 Die Berufsausbildung einer 17jährigen Schülerin erfolgt noch im Einzugsbereich ihres Wohnortes, wenn sie für eine (täglich zurückgelegte) Fahrtstrecke von 27 km rund 45 Minuten braucht (Hinweis E 5.8.1993, 93/14/0102; E 21.9.1993, 93/14/0078).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993140213.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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