RS Vwgh 1993/12/21 93/04/0078

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Veröffentlicht am 21.12.1993
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §87 Abs1;
GewO 1973 §91 Abs2;

Rechtssatz

Mit dem Vorbringen, der Entzug der Gewerbeberechtigungen für den handelsrechtlichen Geschäftsführer der GmbH wäre gleichbedeutend "mit dem wirtschaftlichen Tod der Bf", kann eine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides nicht dargetan werden, weil Gegenstand des angefochtenen Bescheides der Entzug der Gewerbeberechtigung der Bf ist und für die Berücksichtigung eines derartigen Umstandes im Rahmen der von der belBeh anzuwendenden Vorschriften die Rechtsgrundlage fehlt (Hinweis E 14.11.1989, 89/04/0086).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993040078.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.09.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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