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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §87 Abs1;Rechtssatz
Mit dem Vorbringen, der Entzug der Gewerbeberechtigungen für den handelsrechtlichen Geschäftsführer der GmbH wäre gleichbedeutend "mit dem wirtschaftlichen Tod der Bf", kann eine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides nicht dargetan werden, weil Gegenstand des angefochtenen Bescheides der Entzug der Gewerbeberechtigung der Bf ist und für die Berücksichtigung eines derartigen Umstandes im Rahmen der von der belBeh anzuwendenden Vorschriften die Rechtsgrundlage fehlt (Hinweis E 14.11.1989, 89/04/0086).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993040078.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.09.2018