RS Vwgh 1993/12/21 93/04/0232

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.1993
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §1;
AVG §56;
AVG §63 Abs1;
AVG §66 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH 1990/02/23 89/18/0160 2

Stammrechtssatz

Mangels Übergangsbestimmungen ist der geänderte Kompetenzzustand und die hieraus folgende geänderte Behördenzuständigkeit mit Inkrafttreten der B-VGNov 1988/685 auch auf anhängige Verwaltungsverfahren anzuwenden.

Schlagworte

Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide Diverses Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Änderung der Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993040232.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten