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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH 1990/02/23 89/18/0160 2Stammrechtssatz
Mangels Übergangsbestimmungen ist der geänderte Kompetenzzustand und die hieraus folgende geänderte Behördenzuständigkeit mit Inkrafttreten der B-VGNov 1988/685 auch auf anhängige Verwaltungsverfahren anzuwenden.
Schlagworte
Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide Diverses Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Änderung der ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993040232.X02Im RIS seit
11.07.2001