Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Durch die bloße Bestimmung eines Immissionsgrenzwertes in einer Auflage wird der Konkretisierungspflicht, ohne daß im einzelnen bestimmte Maßnahmen, bei deren Einhaltung die Wahrung dieses Grenzwertes zu erwarten ist, festgelegt werden, nicht entsprochen (Hinweis E 27.10.1987, 87/04/0021).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991040209.X03Im RIS seit
11.07.2001