RS Vwgh 1993/12/21 91/04/0209

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Veröffentlicht am 21.12.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §59 Abs1;
GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;
VwRallg;

Rechtssatz

Durch die bloße Bestimmung eines Immissionsgrenzwertes in einer Auflage wird der Konkretisierungspflicht, ohne daß im einzelnen bestimmte Maßnahmen, bei deren Einhaltung die Wahrung dieses Grenzwertes zu erwarten ist, festgelegt werden, nicht entsprochen (Hinweis E 27.10.1987, 87/04/0021).

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991040209.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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