RS Vwgh 1993/12/21 93/04/0117

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Veröffentlicht am 21.12.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft

Norm

AVG §59 Abs1;
HKG 1946 §57g Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/01/28 92/04/0212 1

Stammrechtssatz

In den normativen Spruchinhalt eines Feststellungsbescheides nach § 57g Abs 1 HKG sind sämtliche für Art und Ausmaß der Umlagepflicht maßgebenden Umstände aufzunehmen, was insbesondere die danach maßgebenden "Berechtigungen" und die sich hieraus ergebende Zugehörigkeit zu bestimmten "Gremien" ergibt.

Schlagworte

Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993040117.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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