RS Vwgh 1993/12/21 93/04/0008

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.1993
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §356 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/04/0152 E 24. Jänner 1989 RS 2

Stammrechtssatz

Die Erlangung der Parteistellung durch Nachbarn iSd § 356 Abs 3 GewO setzt das Vorliegen entsprechend qualifizierter Einwendungen voraus. Nur unter dieser Voraussetzung kommt eine Konkretisierung von Einwendungen durch späteres Vorbringen in Frage (Hinweis E 18.10.1988, 88/04/0074).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993040008.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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