RS Vwgh 1993/12/22 90/13/0160

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Veröffentlicht am 22.12.1993
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Index

20/08 Urheberrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §38 Abs4;
UrhG §24 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage des Beweises, welcher Teil des Honorars für die Erstellung eines Privatgutachtens gegebenenfalls auf welchen vom Auftraggeber verfolgten Zweck entfällt, weil nur das "Mehr", das der Gutachter für die Einräumung des Werknutzungsrechtes (der Werknutzungsbewilligung) erhält, gemäß § 38 Abs 4 EStG 1972 begünstigt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990130160.X06

Im RIS seit

19.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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