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20/08 UrheberrechtNorm
EStG 1972 §38 Abs4;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage des Beweises, welcher Teil des Honorars für die Erstellung eines Privatgutachtens gegebenenfalls auf welchen vom Auftraggeber verfolgten Zweck entfällt, weil nur das "Mehr", das der Gutachter für die Einräumung des Werknutzungsrechtes (der Werknutzungsbewilligung) erhält, gemäß § 38 Abs 4 EStG 1972 begünstigt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990130160.X06Im RIS seit
19.02.2002