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20/08 UrheberrechtNorm
EStG 1972 §38 Abs4;Rechtssatz
Wird dem Auftraggeber für ein Privatgutachten auch ein Werknutzungsrecht (eine Werknutzungsbewilligung) eingeräumt, so führt dies nur dann und insoweit zu Einkünften aus der Verwertung von Urheberrechten, als der Besteller des Gutachtens für dieses Recht ein gesondertes (zusätzliches) Entgelt leistet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990130160.X04Im RIS seit
19.02.2002