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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13a;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 22.12.1993 93/10/0194Rechtssatz
Aus § 13a AVG kann nicht abgeleitet werden, daß die bel Beh auf die Möglichkeit der Einholung eines "Gegengutachtens" gesondert hinweisen muß, denn die in § 13a AVG normierte Manuduktionspflicht der Behörde geht nicht soweit, daß die Partei angeleitet werden müßte, Beweisanträge bestimmten Inhaltes zu stellen oder bestimmte Beweismittel beizubringen (Hinweis E 25.4.1990, 90/08/0067, 0068, 27.3.1991, 90/10/0215).
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende PrivatgutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993100195.X01Im RIS seit
20.11.2000