RS Vwgh 1993/12/22 90/13/0152

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Veröffentlicht am 22.12.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
63/02 Gehaltsgesetz
72/16 Sonstiges Hochschulrecht

Norm

Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten 1974 §1;
Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten 1974 §4;
Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten 1974 §5;
EStG 1972 §67 Abs1;
GehG 1956 §51;

Rechtssatz

Gemäß § 4 und § 5 des Bundesgesetzes vom 11.7.1974, BGBl 463, über die Abgeltung von Lehrtätigkeiten und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen gewährte Entschädigungen sind als sonstige Bezüge iSd § 67 Abs 1 EStG 1972 anzusehen (Hinweis E 11.4.1984, 82/13/0090, VwSlg 5883 F/1984). Dies gilt auch für Kollegiengelder, die gemäß § 1 legcit bzw § 51 GehG 1956 gezahlt werden. Denn diese Vergütungen werden ebenfalls neben den laufenden, dh für die regelmäßigen Lohnzahlungszeiträume flüssig gemachten Bezüge jeweils nach Ablauf eines Semesters ausbezahlt. Daß dabei eine Zuordnung zu den einzelnen Monaten des Semesters erfolgt, ändert nichts an der von den regelmäßigen Lohnzahlungszeiträumen losgelösten tatsächlichen Auszahlung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990130152.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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