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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten 1974 §1;Rechtssatz
Gemäß § 4 und § 5 des Bundesgesetzes vom 11.7.1974, BGBl 463, über die Abgeltung von Lehrtätigkeiten und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen gewährte Entschädigungen sind als sonstige Bezüge iSd § 67 Abs 1 EStG 1972 anzusehen (Hinweis E 11.4.1984, 82/13/0090, VwSlg 5883 F/1984). Dies gilt auch für Kollegiengelder, die gemäß § 1 legcit bzw § 51 GehG 1956 gezahlt werden. Denn diese Vergütungen werden ebenfalls neben den laufenden, dh für die regelmäßigen Lohnzahlungszeiträume flüssig gemachten Bezüge jeweils nach Ablauf eines Semesters ausbezahlt. Daß dabei eine Zuordnung zu den einzelnen Monaten des Semesters erfolgt, ändert nichts an der von den regelmäßigen Lohnzahlungszeiträumen losgelösten tatsächlichen Auszahlung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990130152.X02Im RIS seit
20.11.2000