RS Vwgh 1993/12/22 91/13/0011

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Veröffentlicht am 22.12.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §167 Abs2;
BAO §21;
EStG 1972 §27 Abs2 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/08/11 91/13/0005 7

Stammrechtssatz

Ausführungen, daß vor Fassung eines Kapitalherabsetzungsbeschlusses geleistete Zahlungen an den Aktionär Einkünfte aus Kapitalvermögen darstellen, wenn wie im gegenständlichen Fall kein Beweis dafür erbracht wird, daß die geleisteten Zahlungen inhaltlich einer Einlagenrückgewähr entsprechen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130011.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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