RS Vwgh 1993/12/23 92/17/0056

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.12.1993
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
55 Wirtschaftslenkung

Norm

B-VG Art18;
PrG 1976 §2 idF 1980/288;
PrG 1976 §2 idF 1982/311;
PrG 1976 §5 Abs1 idF 1988/337;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Auflagenermächtigung des § 5 Abs 1 PrG hat, auch wenn sie sich nicht nur im Fall der Abschöpfung von Mehrerlösen erschöpfen sollte, einen engen, auf den unmittelbaren Zusammenhang mit der Preisbestimmung abgestellten Inhalt, der es jedenfalls ausschließt, in irgendeiner Weise Sicherungsmaßnahmen, die mittelbar oder unmittelbar der Bildung volkswirtschaftlich angemessener Preise, insbesondere durch Einflußnahme auf unternehmerische Dispositionen, dienen sollen, anzuordnen. Über den engen Ermächtigungsumfang des § 5 Abs 1 PrG hinausgehende Auflagen jedoch, die tief in betriebswirtschaftliche, vertragliche, gesellschaftliche und sonstige Strukturen des Unternehmens - in die Zukunft gerichtet - eingreifen, sind durch das PrG idF 1988/337 nicht gedeckt. Sie sind gesetzlos.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992170056.X05

Im RIS seit

11.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten