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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen zum Problem, wenn Spruch und Begründung eines Bescheides miteinander in Widerspruch stehen (hier: die Behörde ging davon aus, eine Verbindlichkeit habe dem Grunde nach überhaupt nicht existiert, sie bestätigte jedoch im Instanzenzug deren gewinnerhöhende Auflösung).
Schlagworte
Spruch und BegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992130272.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
27.06.2011