RS Vwgh 1994/1/12 92/13/0272

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Veröffentlicht am 12.01.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §59 Abs1;
AVG §60;
BAO §93 Abs3 lita;

Rechtssatz

Ausführungen zum Problem, wenn Spruch und Begründung eines Bescheides miteinander in Widerspruch stehen (hier: die Behörde ging davon aus, eine Verbindlichkeit habe dem Grunde nach überhaupt nicht existiert, sie bestätigte jedoch im Instanzenzug deren gewinnerhöhende Auflösung).

Schlagworte

Spruch und Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992130272.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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