RS Vwgh 1994/1/12 92/13/0272

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Veröffentlicht am 12.01.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;
BAO §93 Abs3 lita;

Rechtssatz

Keine hinreichende Begründung eines Bescheides liegt vor, wenn die Behörde sich darauf beschränkt, anstatt einer zusammenhängenden Sachverhaltsdarstellung auf einzelnes "Aktenmaterial" hinzuweisen und sie sich lediglich mit einzelnen Gesichtspunkten des Berufungsvorbringens auseinandersetzt, ohne klar zu erkennen zu geben, welchen Sachverhalt sie als erwiesen angenommen hat.

Schlagworte

Spruch und Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992130272.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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