RS Vwgh 1994/1/13 93/18/0584

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Veröffentlicht am 13.01.1994
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41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §6 Abs1;
AsylG 1991 §7 Abs1;
FrG 1993 §17 Abs1;
FrG 1993 §37;

Rechtssatz

Ob der Fremde allenfalls in bestimmten Staaten einer dem § 37 FrG 1993 zu subsumierenden Gefahr bzw Bedrohung ausgesetzt wäre, ist aus dem Blickwinkel des § 7 Abs 1 AsylG 1991 dann rechtlich unerheblich, wenn kein Zweifel daran besteht, daß er nicht direkt aus diesen Staaten nach Österreich gekommen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993180584.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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