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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §6 Abs1;Rechtssatz
Ob der Fremde allenfalls in bestimmten Staaten einer dem § 37 FrG 1993 zu subsumierenden Gefahr bzw Bedrohung ausgesetzt wäre, ist aus dem Blickwinkel des § 7 Abs 1 AsylG 1991 dann rechtlich unerheblich, wenn kein Zweifel daran besteht, daß er nicht direkt aus diesen Staaten nach Österreich gekommen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993180584.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
25.06.2009