RS Vwgh 1994/1/13 93/18/0584

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.01.1994
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §17 Abs1;
FrG 1993 §5;
VStG §5 Abs1;
VStG §5 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/11/25 93/18/0259 1

Stammrechtssatz

Es ist Sache des Fremden, sich schon vor der Einreise auf geeignete Weise über die maßgebliche Rechtslage zu erkundigen (Hinweis E 17.2.1992, 91/19/0328).

Schlagworte

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993180584.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten