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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
FrG 1993 §18 Abs2 Z2;Rechtssatz
Auch dann, wenn der (aus dem Ausland stammende) Lenker sein Kfz abgemeldet hat, ist dieser Umstand nicht geeignet, das in der teilweise mehrmaligen Übertretung des § 5 Abs 1 StVO und des § 5 Abs 2 StVO sowie des § 64 Abs 1 KFG gelegene Gewicht der öffentlichen Interessen zu verringern, ist damit doch keine Gewähr für das Unterbleiben weiterer einschlägiger Übertretungen gegeben.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Normen und MaterienEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993180427.X03Im RIS seit
12.06.2001