RS Vwgh 1994/1/13 93/18/0427

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Veröffentlicht am 13.01.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

FrG 1993 §18 Abs2 Z2;
FrG 1993 §20 Abs1;
KFG 1967 §64 Abs1;
StVO 1960 §5 Abs1;
StVO 1960 §5 Abs2;

Rechtssatz

Auch dann, wenn der (aus dem Ausland stammende) Lenker sein Kfz abgemeldet hat, ist dieser Umstand nicht geeignet, das in der teilweise mehrmaligen Übertretung des § 5 Abs 1 StVO und des § 5 Abs 2 StVO sowie des § 64 Abs 1 KFG gelegene Gewicht der öffentlichen Interessen zu verringern, ist damit doch keine Gewähr für das Unterbleiben weiterer einschlägiger Übertretungen gegeben.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Normen und Materien

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993180427.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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