RS Vwgh 1994/1/13 93/18/0510

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Veröffentlicht am 13.01.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §1;
AufG 1992 §15 Abs1;
AufG 1992 §6 Abs4;
AufG 1992 §6;
AVG §73 Abs1;
FrG 1993 §65 Abs2 Z1;
FrG 1993 §7 Abs7;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/18/0512 93/18/0511

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1993/09/30 93/18/0383 1

Stammrechtssatz

Aus § 15 Abs 1 AufenthaltsG 1992 ergibt sich, daß eine Entscheidungspflicht betreffend Anträge auf Erteilung einer Bewilligung nach dem AufenthaltsG 1992 - dazu gehören auch die zufolge § 7 Abs 7 FrG 1993 als solche zu behandelnden Anträge auf Erteilung von Sichtvermerken - frühestens mit 1.7.1993 entstehen konnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993180510.X01

Im RIS seit

02.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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