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L66104 Einforstung Wald- und Weideservituten FelddienstbarkeitNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Anführung der Frage des Bestandes von Nutzungsrechten im Kompetenzkatalog des § 39 Abs 2 OÖ WWSLG beschreibt die in die Zuständigkeit der Agrarbehörde fallende Verwaltungsangelegenheit und ist damit eine Zuständigkeitsnorm. Nicht hingegen indiziert sie eine behördliche Verpflichtung oder einen Rechtsanspruch der Partei in Richtung der Erlassung eines (bloßen) Feststellungsbescheides. Die Frage der Zulässigkeit von Feststellungsbescheiden ist daher nach allgemeinen Grundsätzen zu beurteilen. Diese schließen es aus, einen Feststellungsbescheid in Fällen zu erlassen, in welchen dem rechtlichen Interesse der Partei durch die Erlassung eines gestaltenden Leistungsbescheides in zumindest gleicher Weise Rechnung getragen wird.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992070031.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
10.06.2011