RS Vwgh 1994/1/18 92/07/0031

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Veröffentlicht am 18.01.1994
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Index

L66104 Einforstung Wald- und Weideservituten Felddienstbarkeit
Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

AVG §56;
WWSGG §33 Abs2;
WWSLG OÖ 1952 §39 Abs2;

Rechtssatz

Die Anführung der Frage des Bestandes von Nutzungsrechten im Kompetenzkatalog des § 39 Abs 2 OÖ WWSLG beschreibt die in die Zuständigkeit der Agrarbehörde fallende Verwaltungsangelegenheit und ist damit eine Zuständigkeitsnorm. Nicht hingegen indiziert sie eine behördliche Verpflichtung oder einen Rechtsanspruch der Partei in Richtung der Erlassung eines (bloßen) Feststellungsbescheides. Die Frage der Zulässigkeit von Feststellungsbescheiden ist daher nach allgemeinen Grundsätzen zu beurteilen. Diese schließen es aus, einen Feststellungsbescheid in Fällen zu erlassen, in welchen dem rechtlichen Interesse der Partei durch die Erlassung eines gestaltenden Leistungsbescheides in zumindest gleicher Weise Rechnung getragen wird.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992070031.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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