RS Vwgh 1994/1/18 90/07/0065

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Veröffentlicht am 18.01.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §52;

Rechtssatz

Ein nachvollziehbares schlüssiges Gutachten eines Amtssachverständigen kann nur durch Vorlage eines

gleichwertigen Gutachtens bekämpft werden.

Schlagworte

Beweismittel SachverständigenbeweisGutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990070065.X07

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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