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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §289 Abs2;Rechtssatz
Erhebt ein Abgabepflichtiger Berufung gegen einen Jahresausgleichsbescheid, so ist Entscheidungsgegenstand die Neuberechnung der Lohnsteuer. Bei dieser stellen die Absetzbeträge und Kinderzuschläge des § 57 Abs 2 EStG 1988 nur ein Berechnungselement, nicht aber den Gegenstand eines selbständigen Abspruches in einem Bescheid dar. Die Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrages und der Kinderzuschläge kann daher nicht als selbständiger Bescheidpunkt in Rechtskraft erwachsen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993140050.X01Im RIS seit
01.06.2001