RS Vwgh 1994/1/18 91/07/0142

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Veröffentlicht am 18.01.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Der Beschwerdeführer wird durch Erledigung einer von ihm nicht erhobenen Berufung nicht in seinem Recht verletzt (Hinweis B 2.9.1993, 93/09/0179).

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Person des Bescheidadressaten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991070142.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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