RS Vwgh 1994/1/18 90/14/0124

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Veröffentlicht am 18.01.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6;

Rechtssatz

Wird einem Abgabepflichtigen für die Erbringung bestimmter Leistungen eine Leistungsprämie in Aussicht gestellt, so erfolgt in dem Wirtschaftsjahr, in dem die entsprechenden Leistungen erbracht werden, auch die Gewinnrealisierung für die Gegenleistung in Form der Leistungsprämie (Hinweis Doralt, EStG, 02te Auflage, § 6 Textziffer 36; Quantschnigg-Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 6 Textziffer 42).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990140124.X11

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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