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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §6;Rechtssatz
Wird einem Abgabepflichtigen für die Erbringung bestimmter Leistungen eine Leistungsprämie in Aussicht gestellt, so erfolgt in dem Wirtschaftsjahr, in dem die entsprechenden Leistungen erbracht werden, auch die Gewinnrealisierung für die Gegenleistung in Form der Leistungsprämie (Hinweis Doralt, EStG, 02te Auflage, § 6 Textziffer 36; Quantschnigg-Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 6 Textziffer 42).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990140124.X11Im RIS seit
20.11.2000