RS Vwgh 1994/1/18 92/07/0031

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Veröffentlicht am 18.01.1994
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Index

22/02 Zivilprozessordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;
ZPO §190;

Rechtssatz

Dem Bedeutungsgehalt der Bestimmungen des § 38 AVG ebenso wie des § 190 ZPO läßt sich unzweideutig die gesetzgeberische Absicht entnehmen, die Lösung von Vorfragen aus fremden Vollziehungsbereichen als systemkonforme Möglichkeit im Netzwerk des Rechtsschutzes zu akzeptieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992070031.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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