RS Vwgh 1994/1/18 90/14/0124

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.01.1994
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §148 Abs1;

Rechtssatz

§ 148 Abs 1 BAO ordnet bloß das Vorweisen des Prüfungsauftrages an. Es ist daher nicht geboten, dem Abgabepflichtigen den Prüfungsauftrag in schriftlicher Form zu übergeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990140124.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten