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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §148 Abs1;Rechtssatz
§ 148 Abs 1 BAO ordnet bloß das Vorweisen des Prüfungsauftrages an. Es ist daher nicht geboten, dem Abgabepflichtigen den Prüfungsauftrag in schriftlicher Form zu übergeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990140124.X03Im RIS seit
20.11.2000