RS Vwgh 1994/1/18 90/14/0124

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.01.1994
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6 Z10;

Rechtssatz

Aus § 6 Z 10 EStG 1972 ist abzuleiten, daß das EStG 1972 nur für die in dieser Bestimmung genannten Arten von Subventionen, nicht aber für andere Arten von Zuschüssen die Absetzung von den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten zuläßt (Hinweis E 9.6.1986, 84/14/0128, 0129).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990140124.X06

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten