RS Vwgh 1994/1/18 91/07/0099

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Veröffentlicht am 18.01.1994
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §121;

Rechtssatz

Ein Überprüfungsbescheid hat nur die Übereinstimmung der Ausführung der Anlage mit der erteilten Bewilligung festzustellen, nicht aber über Einwendungen von Verfahrensparteien abzusprechen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991070099.X07

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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