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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §6;Rechtssatz
Bei Gegenleistungsbeziehungen in Form von Dauerschuldverhältnissen tritt die Gewinnrealisierung laufend nach Maßgabe der Leistungserbringung ein (Hinweis Doralt, EStG, 02te Auflage, § 6 Textziffer 48), während das zivilrechtliche Entstehen von Forderungen nicht entscheidend ist. (Hier: Strittig war, ob der Abgabepflichtige als Gegenleistung für eine Prämie für die Aufstellung von Geräten eine zeitpunktbezogene oder eine zeitraumbezogene Leistung zu erbringen hatte.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990140124.X12Im RIS seit
20.11.2000