RS Vwgh 1994/1/18 90/14/0124

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.01.1994
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6;

Rechtssatz

Bei Gegenleistungsbeziehungen in Form von Dauerschuldverhältnissen tritt die Gewinnrealisierung laufend nach Maßgabe der Leistungserbringung ein (Hinweis Doralt, EStG, 02te Auflage, § 6 Textziffer 48), während das zivilrechtliche Entstehen von Forderungen nicht entscheidend ist. (Hier: Strittig war, ob der Abgabepflichtige als Gegenleistung für eine Prämie für die Aufstellung von Geräten eine zeitpunktbezogene oder eine zeitraumbezogene Leistung zu erbringen hatte.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990140124.X12

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten