RS Vwgh 1994/1/18 90/07/0065

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.01.1994
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VStG §5 Abs1;
WRG 1959 §32;

Rechtssatz

Als strafbarer Täter iSd im § 32 WRG enthaltenen Verbotes kommt jede Person in Betracht, welche eine Einwirkung auf ein Gewässer vornimmt oder durch andere Personen vornehmen läßt, obwohl sie zur Einholung einer Bewilligung verpflichtet gewesen wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990070065.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten