RS Vwgh 1994/1/18 92/07/0031

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Veröffentlicht am 18.01.1994
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Index

L66104 Einforstung Wald- und Weideservituten Felddienstbarkeit
Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

AVG §56;
WWSGG §33;
WWSLG OÖ 1952 §39;

Rechtssatz

Der den Agrarbehörden aus den Bestimmungen der ersten beiden Absätze des § 39 OÖ WWSLG zukommende petitorische Rechtsschutz spricht für die Erlassung der der Sachlage nach gebotenen Leistungsbescheide und gegen die Zulässigkeit von Feststellungsanträgen in solchen Fällen, in denen der petitorische Rechtsschutz im Wege des Leistungsbescheides vollstreckungstaugliche Effizienz entfaltet.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992070031.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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