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L66104 Einforstung Wald- und Weideservituten FelddienstbarkeitNorm
AVG §56;Rechtssatz
Der den Agrarbehörden aus den Bestimmungen der ersten beiden Absätze des § 39 OÖ WWSLG zukommende petitorische Rechtsschutz spricht für die Erlassung der der Sachlage nach gebotenen Leistungsbescheide und gegen die Zulässigkeit von Feststellungsanträgen in solchen Fällen, in denen der petitorische Rechtsschutz im Wege des Leistungsbescheides vollstreckungstaugliche Effizienz entfaltet.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992070031.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
10.06.2011