RS Vwgh 1994/1/18 90/07/0149

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Veröffentlicht am 18.01.1994
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §27 Abs1;

Rechtssatz

Das Erlöschen eines Wasserbenutzungsrechtes aufgrund eines im Abs 1 des § 27 WRG taxativ aufgezählten Erlöschentatbestandes tritt entweder kraft Gesetzes oder durch rechtsgestaltenden Bescheid ein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990070149.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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