RS Vwgh 1994/1/18 91/07/0142

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Veröffentlicht am 18.01.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §8;
VwGG §34 Abs1;
WRG 1959 §102 Abs1 litb;

Rechtssatz

Kommt dem Beschwerdeführer im Grunde des § 102 Abs 1 lit b WRG keine Parteistellung im wasserrechtlichen Verfahren zu, so erwächst ihm diese auch nicht dadurch, daß er von der belangten Behörde verfehlterweise als Partei behandelt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991070142.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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