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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Rechtssatz
Kommt dem Beschwerdeführer im Grunde des § 102 Abs 1 lit b WRG keine Parteistellung im wasserrechtlichen Verfahren zu, so erwächst ihm diese auch nicht dadurch, daß er von der belangten Behörde verfehlterweise als Partei behandelt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991070142.X01Im RIS seit
12.11.2001