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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §56 Abs2;Rechtssatz
Als Voraussetzung für die Untersagung einer Nebenbeschäftigung wegen Vermutung der Befangenheit ist insb wesentlich,
1) ob die erwerbsmäßige Nebenschäftigung unmittelbar im dienstlichen Aufgabenbereich des Beamten ausgeübt werden soll bzw
2) ob bei einer solchen Nebenbeschäftigung zwangsläufig ein Kontakt mit Personen gegeben ist, gegenüber denen auch ein dienstliches Einschreiten des Beamten häufig notwendig sein kann
bzw 3) ob der finanzielle Erfolg der Nebenbeschäftigung
von den Personen abhängig ist, gegenüber denen der Beamte dienstlich tätig zu werden hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993120092.X04Im RIS seit
04.02.2002Zuletzt aktualisiert am
19.01.2011