RS Vwgh 1994/1/19 93/12/0092

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Veröffentlicht am 19.01.1994
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §56 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/12/0145 E 18. November 1985 VwSlg 11942 A/1985 RS 1

Stammrechtssatz

Um die Untersagung einer Nebenbeschäftigung zu rechtfertigen, darf die Vermutung der Befangenheit nicht bloß eine abstrakt denkmögliche sein, sie muss vielmehr stichhaltig und auf den Erfahrungen des täglichen Lebens aufbauend begründet werden. Nicht notwendig ist aber, dass durch diese Nebenbeschäftigung eine Befangenheit hervorgerufen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993120092.X05

Im RIS seit

04.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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