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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §90;Rechtssatz
§ 90 ABGB, der eine eheliche Beistandspflicht nur im Rahmen der Zumutbarkeit vorsieht, läßt erkennen, daß die Beistandspflicht ihre Grenze dort findet, wo sich diese Verpflichtung mit der eigenen Stellung des Ehegatten nicht vereinbaren läßt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993120092.X07Im RIS seit
04.02.2002Zuletzt aktualisiert am
19.01.2011