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32 SteuerrechtNorm
FinStrG §17 Abs2 litaRechtssatz
Verhängung einer Geldstrafe und Verfallserklärung wegen versuchten Schmuggels; Aufhebung des angefochtenen Bescheides hinsichtlich der Verfallserklärung wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes (nach Aufhebung des §17 Abs2 lita idF der Novelle 1984 als verfassungswidrig) - Anwendung dieser Gesetzesstelle offenkundig nachteilig; im übrigen jedoch keine vom VfGH wahrnehmende Rechtsverletzung - in diesem Umfang Abweisung und Abtretung der Beschwerde an den VwGH
Schlagworte
Finanzstrafrecht, VfGH / AnlaßfallEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1987:B449.1986Dokumentnummer
JFR_10128786_86B00449_01