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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Um beurteilen zu können, ob aufgrund der Ausübung einer Nebenbeschäftigung eine der in § 56 Abs 2 BDG 1979 angeführten Beeinträchtigungen des Dienstes folgt oder konkret zu befürchten ist, müssen die den Beamten treffenden Dienstpflichten an seinem Arbeitsplatz als Angehöriger einer Dienststelle bzw in seinem dienstlichen Umfeld dargestellt und muß die Dienstbezogenheit der Ausübung der Nebenbeschäftigung iSd Untersagungstatbestände des § 56 Abs 2 BDG 1979 konkret dargelegt werden.
Schlagworte
Sachverhalt SachverhaltsfeststellungBegründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993120092.X09Im RIS seit
04.02.2002Zuletzt aktualisiert am
19.01.2011