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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §45 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/09/25 90/05/0072 3Stammrechtssatz
Sogar ein Zeitraum von ungefähr 30 bis 40 Jahren ist zu kurz, um die auf eine bloße Vermutung zu stützende Annahme zu rechtfertigen, bestimmte Baulichkeiten seien trotz Fehlens einer schriftlichen Baubewilligung baubehördlich bewilligt worden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992060249.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010