Index
L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
AVG §52;Rechtssatz
Bei einem Betrieb, welcher der Kupferlackdrahterzeugung dient, handelt es sich um eine Betriebstype, bei der die Frage, ob schädliche Immissionen oder sonstige Belästigungen für die Bewohner zu erwarten sind, nicht nach allgemeiner Alltagserfahrung beurteilt werden kann, sondern die Aufnahme eines Sachverständigenbeweises notwendig ist.
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6 Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung TechnikerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990060193.X01Im RIS seit
20.07.2001