RS Vwgh 1994/1/20 94/06/0002

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.01.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2220/49 B 31. März 1951 RS 4

Stammrechtssatz

Wird eine Berufung abgewiesen statt als unzulässig zurückgewiesen, so wird der Beschwerdeführer dadurch nicht schlechter gestellt als durch deren Zurückweisung und konnte daher durch die Abweisung in seinen Rechten tatsächlich nicht verletzt werden. (Hinweis auf E vom 8.12.1950, Zl. 0972/47)

Schlagworte

Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche EntscheidungenBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinVerfahrensbestimmungenMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994060002.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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