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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52 Abs1;Rechtssatz
Hat der Grundeigentümer die behauptete Befangenheit der Sachverständigen im Ergebnis nur mit deren negativen Beurteilung der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von Bodenfunden auf seinem Grundstück begründet, so kann dies die Annahme einer Befangenheit keinesfalls rechtfertigen.
Schlagworte
Befangenheit von SachverständigenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993090386.X03Im RIS seit
13.03.2001