RS Vwgh 1994/1/21 93/09/0386

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Veröffentlicht am 21.01.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
77 Kunst Kultur

Norm

AVG §52 Abs1;
AVG §7 Abs1;
DMSG 1923 §1 Abs1 idF 1990/473;

Rechtssatz

Hat der Grundeigentümer die behauptete Befangenheit der Sachverständigen im Ergebnis nur mit deren negativen Beurteilung der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von Bodenfunden auf seinem Grundstück begründet, so kann dies die Annahme einer Befangenheit keinesfalls rechtfertigen.

Schlagworte

Befangenheit von Sachverständigen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090386.X03

Im RIS seit

13.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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